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Anträge 8. Legislaturperiode für meine Fachgebiete ab 2021 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Opposition

90.

Plenum
23.02.2024
Drs.
8/3729

Gemeinsam an einer Zukunftsperspektive für die Landwirtschaft arbeiten und die Ernte
von morgen sichern

Der Antrag wurde mit Stimmen der Koalition (CDU, SPD, FDP) und AfD sowie bei Enthaltung von DIE LINKE abgelehnt. Auch zu einer weiteren Diskussion in den Ausschüssen waren sie (mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE) nicht bereit.

Mit ihren Demonstrationen und Aktionen haben die Landwirt*innen das Licht auf ihre schwierige Situation gelenkt. Sie brauchen dringend eine Perspektive.

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion will mit marktwirtschaftlichen Ansätzen mehr Geld auf die Höfe bringen. Ziel muss sein, dass die landwirtschaftlichen Betriebe mehr Wertschöpfung mit fairen Erzeugerpreisen generieren - beispielsweise indem gewinnbringende Milcherzeugerpreise über Verträge vereinbart werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für Natur-, Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Das muss finanziell honoriert werden. Zugleich muss die Landwirtschaft dabei unterstützt werden, widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen der Klimaveränderungen zu werden, um die Ernte von morgen zu sichern. 

Die Betriebe brauchen eine solide wirtschaftliche Grundlage und müssen von ihrer Arbeit leben können.

Das Prinzip „Wachse oder weiche“ muss enden. Jeder Hof zählt. Wenn der Boden in den Besitz derjenigen kommt, die vor Ort regional verankert sind, dann verbessert das ihre wirtschaftliche Basis. Es muss ein Agrarstrukturgesetz her, welches insbesondere die Möglichkeiten der Landesgesetzgebung zur Regulierung von Share-Deals nutzt.

Zudem müssen die landwirtschaftlichen Betriebe dabei unterstützt werden, die neuen Möglichkeiten für hofnahe Agri-PV-Anlagen zur Senkung ihrer Energiekosten und die neuen Möglichkeiten im Baurecht für den Umbau von Ställen zu nutzen.

In der Einbringungsrede zum Antrag betont Dorothea Frederking auch, dass der Markt der gentechnikfreien Landwirtschaft gefährdet wäre, wenn mit der auf EU-Ebene avisierten Deregulierung der Gentechnik kein Schutz vor Kontamination gegeben ist. Das nimmt deren Verkaufsargument, wenn sie dann dieses Versprechen aufgrund der fehlenden Schutzmechanismen nicht mehr halten können. Dann bricht ihr Absatzmarkt für gentechnikfreie Produkte weg. Deshalb fordert der Antrag die Landesregierung auf, sich für den Erhalt der Gentechnikregulierung und den damit verbundenen Prinzipien von Wahlfreiheit und Risikovorsorge einzusetzen.

Ergänzend zu diesen Maßnahmen auf Landesebene betont der Antrag diverse Maßnahmen der Bundesregierung, welche umgesetzt und unterstützt werden sollen:

  1. Tierschutzcent - entsprechend der Empfehlung der „Borchert-Kommission“ einführen.

  2. Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation Deutschland - In der nationalen Anwendung die Lieferbeziehungen verbindlich über schriftliche Verträge zwischen Erzeugern und Rohmilch verarbeitenden Betrieben bzw. Molkereien vorschreiben, damit sich das Preisrisiko der Milcherzeugerbetriebe reduziert und die Molkereien Planungssicherheit bei den Mengen haben.

  3.  „Gutes Essen für Deutschland“ - Ernährungsstrategie der Bundesregierung umsetzen.

  4. Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) - Gesetz novellieren, um die landwirtschaftlichen Betriebe in der Wertschöpfungskette im Verhältnis zum übermächtigen Lebensmittelhandel zu stärken.

  5. Agrarökologische Maßnahmen honorieren - in den Verhandlungen über neue Regelungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

89.

Plenum
21.02.2024
Drs.
8/3770

Novellierung des Waldgesetzes nutzen, um Weichenstellungen für mehr und naturnaheren
Wald zu stellen.

Der Entschließungsantrag mit den Vorschlägen wurde in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten überwiesen und wird nun dort weiter diskutiert.

Anlass für die Änderung des Landeswaldgesetzes ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach das pauschale Verbot von Windanlagen im Wald verfassungswidrig ist. Für uns sind Windanlagen im Wald eine nachrangige Option und sie sollten nur in Ausnahmen errichtet werden können, wenn Natur- und Artenschutz nicht beeinträchtigt werden. 

Der bündnisgrüne Entschließungsantrag betont deshalb, dass naturschutzrechtliche Schutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope weiterhin für die Windenergie tabu sein müssen. Das muss im Landeswaldgesetz beschrieben werden. Dort soll auch klargestellt werden, dass das Landesamt für Umweltschutz einen zusätzlichen Kriterienkatalog mit Ausschlusskriterien erarbeitet, der von den regionalen Planungsgemeinschaften bei der Ausweisung von Windnutzungsgebieten anzuwenden ist. 

Das Landeswaldgesetz bedarf aber auch weiterer Änderungen abseits der Windkraft. Denn: Dem Wald geht es sehr, sehr schlecht. Er leidet massiv unter der Klimakatastrophe und der daraus resultierenden Trockenheit der vergangenen Jahre.  Das Gesetz muss dieser neuen Realität Rechnung tragen.

Wir möchten diese Novellierung nutzen und im Waldgesetz Aspekte verankern, damit wir mehr und naturnahen und dadurch widerstandsfähigeren Wald bekommen.

In dem Entschließungsantrag hat die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür verschiedene Ziele formuliert. So wird dort gefordert, dass:

  • die Waldfläche in Sachsen-Anhalt insgesamt steigen soll.

  • Waldschutzgebiete und Naturwaldzellen ausgeweitet werden sollen.

  • Kahlhiebe weitergehend beschränkt werden.

  • die Ökosystemstabilität bei der Ermittlung des zulässigen Holzeinschlags gleichrangig zum Vorratszuwachs behandelt wird.

  • die Erst- und Wiederaufforstung durch Naturverjüngung gestärkt wird.

Über das Landeswaldgesetz hinaus fordert der Antrag zudem folgende Flankierungen:

  • Konsequente Umsetzung des Aktionsplans des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses. 

  • Die Landesbauordnung dahingehend zu überarbeiten, dass der Einsatz von Holz in möglichst langlebigen Produkten gefordert wird.

  • FSC- oder Naturland Zertifizierung für Waldflächen im öffentlichen Eigentum.

  • Bodenschonendere Bearbeitungsmethoden fördern.

  • Die Nutzung des Bundesprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ in Sachsen-Anhalt ausbauen.

88.

Plenum
1.6.2023
Drs. 
8/2708

Gesunde und kostenfreie Ernährungsangebote für Kinder und Jugendliche

Der bündnisgrüne Änderungsantrag und der zugrundliegende Antrag der Fraktion Die Linke wurde abgelehnt.

Dieser setzte den Fokus auf die Steigerung von regionalen Produkten und regionalen Bioprodukten in der Gemeinschaftsverpflegung, zu der neben der Versorgung in Kitas und Schulen auch die in Betriebskantinen, in Universitäten und in Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern zählt. 

In der Gemeinschaftsverpflegung werden in Deutschland täglich 16 bis 17 Millionen Essen gereicht. Das ist ein großer Absatzmarkt für landwirtschaftliche Ur-Produkte aus der Region. 

Ein gesicherter Absatz in räumlicher Nähe schafft ein gesichertes Einkommen für die Landwirt*innen und Bäuer*innen. Das ist besonders für die landwirtschaftlichen Bioprodukte relevant, die zurzeit weniger gekauft werden. Außerdem wird durch kurze Wege das Klima geschützt. 

Eine Agrarwende kann nur zusammen mit einer Ernährungswende gelingen. Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung und Verbrauch müssen immer zusammen gedacht werden. 

87.

Plenum
27.04.23
Drs.
8/2534

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Transparenz und starker Aufsicht reformieren sowie durch Digitalisierung modernisieren

Die bündnisgrünen Vorschläge wurden abgelehnt. Der Entschließungsantrag der Koalition bekam eine Mehrheit.  Dem Gesetz über den 3. Medienänderungsvertrag hat die bündnisgrüne Landtagsfraktion zugestimmt - Das Gesetz wurde beschlossen. 

Im Geschäftsbericht des MDR ist für 2021 nachzulesen:

  •  Jahresgehalt MDR-Intendantin: 295.000 € (Gesamtjahresbezüge: 310.000 €), zum Vergleich Jahresgehalt WDR-Intendant: 413.000 €

  •  9 MDR-Direktor*innen bekamen jeweils durchschnittlich 16.800 €, zum Vergleich der Durchschnitt der Direktor*innen beim Bayerischen Rundfunk betrug 20.800 €

  •  Für das Ruhegehalt stellte der MDR allein in diesem einen Jahr 256.000 € zurück, damit sie beim Eintritt in die Rente ca. 18.000 € Ruhegehalt bekommt.

 Diese Zahlungen sind Beispiele für die ausufernden Zahlungen, die schlicht unangemessen sind.  

Sowohl exorbitant hohe Gehälter als auch gigantische Altersversorgungen werden berechtigterweise von der Solidargemeinschaft der Bürger*innen als ungerecht empfunden, weil sie mit ihrem monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 € dafür zahlen müssen.  
Deshalb setzt sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit Längerem dafür ein, einen Deckel bei den Spitzengehältern rechtlich zu verankern - angefangen beim MDR.

Erfahrungen zu den Verhandlungen zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages in den Jahren 2018 bis 2021 zeigen:
Anders als von der sachsen-anhaltischen Staatskanzlei beteuert, zeigte diese bei diesen Verhandlungen keinerlei Einsatz, damit Spitzengehälter gedeckelt werden. CDU und Ministerpräsident Haseloff tönen zwar öffentlich und fordern immer wieder einen Gehaltsdeckel, zeigen aber wenig bis keine Aktivitäten zur Umsetzung. Man kann mehr erwarten - immerhin verhandelt MP Haseloff auch die Staatsverträge, die bundesweit alle Sendeanstalten betreffen.

Doch weder im 3. Medienänderungsstaatsvertrag noch im Entwurf des 4. Medienänderungsstaatsvertrages steht etwas vom Gehaltsdeckel.

Der bündnisgrüne Entschließungsantrag weist wesentliche Reformschritte aus Sicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf. Neben Altersversorgungen und Gehaltsdeckel bei Intandant*innen und Direktor*innen schlagen die Grünen im Landtag unter anderem vor:

  •  Ausweitung von Online-Angeboten und Verweildauern in Mediatheken 

  •  Abschmelzung von Sonderleistungen und Abfindungen

  •  Verbesserte Möglichkeiten von Kommentierungen

86.

Plenum
27.01.23
Drs.
8/2177

Einsetzung einer Enquete-Kommission „Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rund- funk durch Transparenz und Reformwillen stärken“

Der Bündnisgrüne Änderungsantrag wurde 
abgelehnt. Stattdessen wurde eine Enquete-Kommission wie von CDU, SPD, FDP und LINKE vorgesehen eingesetzt.

Die Landtagsfraktion steht bereit für einen Reformprozess für den ÖRR. 

Im Gegensatz zu einigen anderen Fraktionen betonen wir den hohen Wert des ÖRR - dieses Bekenntnis findet sich deshalb auch im bündnisgrünen Änderungsantrag wieder. Die Aufgabe des ÖRR Aufgabe lautet faktenbasiert, umfassend und unabhängig zu berichten. Damit ist er essenziell für die öffentliche Meinungsbildung und für unsere Demokratie. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein stabilisierendes Element unserer Gesellschaft und ein aktiver Gegenpol zu Falschmeldungen, die öffentliche Diskurse manipulieren.

Trotzdem sieht die bündnisgrüne Fraktion gerade nach den vertrauenschädigenden Skandalen im letzten Jahr einen dringenden Bedarf für mehr Transparenz und für Reformen.

Eine Enquete-Kommission kann hierfür allerdings nur der Anfang sein.

Ein wesentliches Ziel ist es, dass mit grundlegenden Reformen das Vertrauen in den ÖRR gestärkt werden kann und somit die Akzeptanz der Nutzer*innen erhalten bleibt. Hierbei sollen besonders der nachhaltige Einsatz der finanziellen Ressourcen zur Erfüllung des Programmauftrags, die Möglichkeit weiterer Strukturreformen sowie die Stärkung der Gremien im Mittelpunkt stehen. Ein weiter Schwerpunkt von Reformen sollten sich an dem stark veränderten Mediennutzungsverhalten orientieren. Moderne und flexible Angebote wie z.B. die Mediatheken müssen gestärkt werden.

In diesem Reformprozess müssen wir insbesondere die Pressefreiheit und Programmautonomie bewahren. Ein politischer Einfluss auf die Inhalte der Sender oder eine Drohung mit Blick auf die Rundfunkbeiträge wäre verfassungswidrig.

85.

Plenum
27.01.23
Drs.
8/2046

Betreute Taubenschläge zur Reduzierung der Anzahl von Tauben und von Taubenkot im öffentlichen Raum ermöglichen

Am 27.01.23 in den Ausschuss für Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in die Ausschüsse für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.

 

Ziel des Antrages ist, betreute Taubenschlägen und Taubenhäusern einfacher zu ermöglichen. Denn das wird heute erschwert, da viele Kommunen in ihren Gefahrenabwehrverordnungen Fütterungsverbote erlassen haben und damit eine kontrollierte und artgerechte Fütterung verhindern. 

Diejenigen, die - wie in Magdeburg die Interessengemeinschaft Innenstadt oder das Allee-Center - einen Taubenschlag oder Taubenhaus einrichten und betreiben möchten, sollen das auch tun dürfen. Ein weiteres Beispiel dafür findet sich in Stendal, wo in privater Initiative Tauben in einem umgebauten Bauwagen ein Zuhause bekommen sollen.

Es geht nicht um eine Verpflichtung für die Kommunen. 

Wenn den Stadttauben, die vom Ursprung her Haustauben sind, ein Angebot für eine tierwohlgerechte Umgebung gemacht wird, dann hätte das gleich 3 Vorteile:

  1. Die Verschmutzungen im öffentlichen Raum mit Taubenkot werden reduziert.
    Das bedeutet auch: Weniger Reinigungsarbeiten und aufwendige

  2. Vergrämungsmaßnahmen mit Netzen, Drähten und Metallstacheln sind nicht mehr nötig.

  3. Durch den Eieraustausch wird die Taubenpopulation reduziert. Tauben bekommen artgerechtes und ausreichend Futter und müssen nicht mehr hungern oder verhungern.

Sobald die Nahrungssuche in Abfällen, bei der sich häufig etwas um die schuppigen Füße wickelt, wegfällt, wird es auch nicht mehr zu schmerzhaften Einschnürungen und zum Absterben von Zehen und Beinen kommen. 

Damit es leichter geht, soll der Schädlingsstatus, der diese Fütterungsverbote begründet, aus der Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes gestrichen werden.

Der Schädlingsstatus für frei lebende Stadttauben ist längst überholt. In mehreren Rechtsprechungen und vom Robert-Koch-Institut wurde begründet, dass von diesen Tauben keine obligatorischen Gesundheitsschädlinge sind und von ihnen keine besonderen Gefährdungen auf die menschliche Gesundheit ausgehen. 

84.

Plenum
15.12.22
Drs.
8/2006

Weiterentwicklung der Landesdarre Annaburg unterstützen

Am 15.12.2022 überwiesen in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend).

Der Bündnisgrüne Antrag fordert:

1. Zu prüfen, ob durch Weiterbildungim bestehenden Personalbestand der Landesdarre und/oder beim Landesforst Zapfenpflücker*innen gewonnen werden können.

2. Die Realisierung der geplanten Solaranlage der Landesdarre voranzutreiben.

3. Im ersten Halbjahr 2023 zu den obengenannten Themen im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forstenzu berichten.

83.

Plenum
13.10.22
Drs.
8/1705

Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen und
Ökolandbau stärken

Der Bündnisgrüne Antrag wurde 
abgelehnt. Stattdessen wurde ein
Alternativantrag der Koalition (SPD, FDP, CDU)
mit Drs. 8/1748
 beschlossen.

Der Bündnisgrüne Antrag fordert die
Landesregierung auf, das in ihrer aktuellen 
Nachhaltigkeitsstrategie verkündete Ziel
von 20%Ökolandbau bis 2030 
auch tatsächlich
umzusetzen. 

Heute sind es 9,4%. Mehr als eine
Verdoppelung der Ökolandbaufläche auf
20% bedeutet eine jährliche Flächenzunahme
von mindestens 12.000 Hektar. Dafür müssen
jetzt Maßnahmen ergriffen werden. 
Doch die Landesregierung und die Koalition
ignorieren ihr eigenes Ziel.
 Sie haben sich
in der Landtagsdebatte leider nicht zum
Ausbau des Ökolandbaus bekannt und
demzufolge auch nicht mitgeteilt, wie sie
die Flächenumstellungen fördern wollen.  

Ein Stillstand ohne nennenswerten Zubau beim
Ökolandbau ist nicht akzeptabel, weil er ein
Baustein für die notwendige Agrarwende

zum Selbstschutz der Landwirtschaft ist, die
besonders unter der Klimakatastrophe leidet.
Der Ökolandbau kann zusammen mit weiteren
agrarökologischen Maßnahmen der
konventionellen Landwirtschaft - wie z.B.
möglichst viele Fruchtarten oder Schutz
von Gewässerrandstreifen - helfen,
Ökosysteme wieder besser in Balance
zu bringen und so insgesamt eine 
widerstandsfähigere und ertragreichere
Landwirtschaft
 aufzubauen.

82.

Plenum
13.10.22
Drs.
8/1699

Berichterstattungsverlangen über den Stand
der Beratung zum Antrag „Bodenspekulation
eindämmen - Anteilskäufe (Share Deals) an
Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen
regulieren“ 

Der Antrag „Bodenspekulation eindämmen -
Anteilskäufe (Share Deals) an Unternehmen
mit landwirtschaftlichen Flächen regulieren“
(Drs. 8/458, siehe unten, Nr. 74.) ist von der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2021
eingebracht worden. Im Anschluss wurde er in
den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung
und Forsten (federführend) überwiesen.
doch dort wurde er bislang nicht beraten

Seit Jahren geht es beim Bodenmarkt nicht
voran, dabei muss der Intransparenz und der
Preisexplosion dringend ein Riegel vorgeschoben
werden.

Damit es bei diesem Thema nun Fortschritt gibt,
fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
nach, indem sie von ihrem Recht auf Bericht
über den Stand von Ausschussberatungen
gebrauch macht.

Dorothea Frederking und die bündnisgrüne
Fraktion schlagen vor, dass man mit einem
Landesgesetz zur Regulierung der Share-deals 
beginnt. Das wollen alle und hat somit eine
gute Chance, endlich umgesetzt zu werden.

81.

Plenum
08.09.22
Drs.
8/1609

Beweidung mit Schafen ist unverzichtbar

Der Bündnisgrüne Alternativantrag wurde 
abgelehnt. Stattdessen wurde ein
Alternativantrag der Koalition (SPD, FDP, CDU)
mit Drs. 8/1616
beschlossen.

Der Bündnisgrüne Alternativantrag hatte das Ziel,
das sich die Förderung
zur Honorierung der wertvollen Arbeit der
Schäfereien
 an dem jährlichen Aufwand für die
Schafhaltungvon 900 bis 1.200 Euro pro Hektar
(Vollkostenrechnung) orientiert.
Solange der Fleischverkauf keine tragfähige
wirtschaftliche Säule ist, sollte der Schwerpunkt
bei der Landschaftspflege liegen. 

Darüber hinaus schlägt der Antrag der
Bündnisgrünen Fraktion vor, die Futtersituation
und Flächenausstattung zu verbessern,
indem es wieder zur Verbindung zwischen
Schafhaltung und Ackerbau
 kommt. 
Gerade im Herbst/Winter, wenn die
Landschaftspflege-Flächen nicht zur Verfügung
stehen, könnten die Schafe Zwischenfrüchte wie
Senf, Rettich, Glatthafer oder Phacelia abgrasen.
Dann schließen sich auch Stoffkreisläufe und
die Bodenfruchtbarkeit nimmt durch Struktur-
und Humusbildung zu. 
Über die gegenseitigen Vorteile sollte die
Landesanstalt für Landwirtschaft und
Gartenbau (LLG) beide Betriebszweige
informieren und für diese Form der Kooperation
werben.

80.

Plenum
07.09.22
Drs.
8/1587

Senkung des Wärmeenergieverbrauches in
Landesliegenschaften konsequent umsetzen

Nach Beratung des Antrages im
Finanzausschuss gab es eine
Beschlussempfehlung, aus der sich
ohne Debatte und im vereinfachten
Verfahren im Landtag folgender Beschluss
am 18.11.2022 ergeben hat: Drs. 8/1923

Die Maßnahmen im Antrag zielen darauf,
noch konsequenter in landeseigenen
Gebäuden Wärmeenergie einzusparen
,
denn diverse Einsparmöglichkeiten sind
noch ungenutzt oder nicht ausgereizt.

Ein Beispiel: Mit den Optimierungen der
Einstellungen in den Heizungsregelungen,
die im Jahr 2019 von Frau Frederking für die
bündnisgrüne Fraktion initiiert wurden,
gibt es schon ein sehr wirksames Instrument
zur Einsparung von Wärmeenergie. 
So konnte durch die Optimierung der
Heizungseinstellungen von 12 Liegenschaften
zwischen dem 1. Juli 2020 und dem
31. Dezember 2020 bereits 13,9 Prozent
Wärmeenergie in diesen Gebäuden eingespart
werden. Das entsprach 271 Tonnen CO2
und 60.840 Euro Energiekosten.
Vor dem Hintergrund der aktuell exorbitant
hohen Gaspreise wird die finanzielle Einsparung
in Zukunft noch viel größer sein.

Mit dem Antrag soll nun also dieses bewährte
Instrument mit weiteren Maßnahmen ausgeweitet
und damit noch stärker werden. So können die
öffentlichen Gebäude des Landes ihren Beitrag
zu der von der Bundesregierung angestrebten 
Gaseinsparung von 20 Prozent leisten.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass in der Regel
über ein Jahr betrachtet eine Einsparung von
10 bis 20 % erzielt wird. Durch weitere
Maßnahmen, wie der Fernzugriff für Fachleute
auf die Heizungsregelungen, die Schulung von
eignen Mitarbeiter*innen zur Bedienung der
Heizungsregelungen sowie der sorgsame
Umgang in den Büros mit der Wärme durch
Schocklüften, könnten in den öffentlichen
Gebäuden des Landes noch mehr Wärmeenergie
eingespart werden. Nicht nur die Art Erzeugung,
sondern auch die Art der Nutzung von Wärme
spielt bei der Senkung des Energieverbrauches
eine Rolle. 

79.

Plenum
18.05.22
Drs.
8/1179

Lebensmittelverschwendung stoppen

Der Ursprungsantrag der Linksfraktion sowie
der Änderungsantrag wurden mit den Stimmen
der Regierungskoalition (CDU, FDP, SPD) abgelehnt.

Gut die Hälfte der in Deutschland entstehenden
Lebensmittelabfälle fallen direkt bei den
Verbraucher*innen an.
Oftmals werden noch genießbare und verzehrfähige
Lebensmittel weggeworfen, welche lediglich
das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten
haben. Dies deutet auf ein irrtümliches Verständnis
des MHD hin. Wir wollen eine Aufklärungskampagne,
welche das Potential hat, die
Lebensmittelverschwendung zu reduzieren.

78.

Plenum
25.03.22
Drs.
8/785

Aktuelle Debatte "Ernährung für alle sichern"

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird zum Thema eine Aktuelle Debatte durchgeführt.
Beschlüsse werden nicht gefasst.

Durch Putins Angriffskrieg in der Ukraine wird sich
weltweit die Getreideversorgung ver- knappen.
Es sind lösungsorientierte Maßnahmen erforderlich,
um kurz- und langfristig die Ernährung zu sichern -
und zwar für alle Menschen.

77.

Plenum
24.02.22
Drs.
8/785

Tierwohl stärken und Kulturland erhalten mit
Weide- und Grünlandprogrammen

Am 24.02.2022 Überwiesen in den Ausschuss
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.

Die bündnisgrünen Vorschläge im Kern: 

  • Tierprämien und Öko-Regelungen
    (beide 1. Säule) reichen nicht.
    Es sind auch Weide- und Grünland-
    programme im Rahmen der Agrar-,
    Umwelt- und Klimamaßnahmen (2. Säule)
    erforderlich. 

  • Grünlandbewirtschaftung honorieren nach
    Schwere der Bewirtungsart von Mahd,
    über Beweidung bis zur Hütehaltung
    und dabei die Kategorien Flachland,
    Hang, Steilhang berücksichtigen
    (Vorbild Thüringen).

  • Perspektivisch Tierprämien nicht nur
    auf Mutterkühe beschränken. 

  • ÄLFFs (Ämter für Landwirtschaft,
    Flurneuordnung und Forsten) sollen
    mehr Flächen für FNL-Maßnahmen festlegen  

  • ÄLFFs sollen fortgebildet werden, damit
    sie praxisnah entscheiden und nicht
    unnötig Abzüge bei Flächenprämien
    vollziehen

  •  regionalen Wertschöpfungsketten mit
    effektiver Investitionsförderung für
    Verarbeitung und Vermarktung von
    Fleisch und Wolle

  •  Selbst-Begrünungspflicht der
    4%-Stilllegungsflächen für Acker 
    gehört auf den Prüfstand - besser
    könnte Ansaat mit gebietseigenen Wildkräutern
    sein

76.

Plenum
28.01.22
Drs.
8/637

Auf dem 30-Prozent-Pfad bis 2030:
Bestand und Ausbau des Ökolandbaus
in Sachsen- Anhalt auskömmlich fördern

Am 28.01.2022 überwiesen in den Ausschuss für
Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. 

Am 29.04.2022 im Plenum ohne inhaltliche
Auseinandersetzung oder eigene Vorschläge abgelehnt
in der Beschlussempfehlung Drs. 8/1030 
mit den Stimmen der Koalition
(CDU, SPD, FDP) abgelehnt. 

Aktuell (zum Zeitpkt. Feb. 2022) drohen Einschnitte
beim Ökolandbau, denn Landwirtschaftsminister 
Schulze möchte die Förderung drastisch
zurückfahren
.
Da das nicht sinnvoll ist, hat Dorothea Frederking
für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
am 28.01.22 einen Antrag
in den Landtag eingebracht mit Vorschlägen,
wie doch noch eine vernünftige Förderung
möglich werden kann.
An bestehende Biobetriebe sollen weiterhin eine 
auskömmliche Ökoprämien 
(z.Zt. 273 €/ha und Jahr)
gezahlt und nennenswerte Neuumstellungen 
sollen möglich werden. 

Zur Zeit haben wir 110.000 ha Ökolandbaufläche in
Sachsen-Anhalt. In den letzten 5 Jahren mit
bündnisgrüner Regierungsbeteiligung wurde der
Flächenanteil von 5,2% auf 9,4% gesteigert –
der Bundesdurchschnitt liegt bei 10,3%.
Der Bund will bis 2030 eine Steigerung auf 30%.  

Stillstand und Rückschritte sind weder akzeptabel
noch sinnvoll, weil der Ökolandbau EIN Baustein
einer Agrarwende zum Selbstschutz der
Landwirtschaft ist, die besonders unter der
Klimakatastrophe leidet.
Das größte Problem zur Zeit: es fehlt Wasser.

Die Agrarwende wird zukünftig einhergehen mit
Veränderungen bei den Marktpreisen
(z.B. die Tierwohlabgabe bei Fleisch), sodass
mehr Geld bei den Betrieben ankommen wird.
Das wird funktionieren, denn auch die verbindliche
Kennzeichnung für tierische Lebensmittel zu den
Haltungsbedingungen und zur Herkunft wird
kommen. Noch in diesem Jahr werden die
Instrumente zum Umbau in der Tierhaltung
da sein. 

Das heißt, dauerhaft muss die Förderung
des Ökolandbaus
 in den jetzigen Dimensionen 
nicht aus dem ELER-Fördertopf gestemmt
werden. 
Zur Zeit spielen die ELER-Mittel aber noch 
eine große Rolle.
 

Die Vorschläge im Antrag:

  • ELER-Mittel anders aufteilen

  • für andere Maßnahmen nicht-verbrauchte
    ELER-Mittel für den Ökolandbau umwidmen

  • Änderung des GAK-Schlüssels auf
    80:20 (Bund/Land)statt wie bisher 60:40

  • Wertschöpfungskette mit Verarbeitung
    und Vermarktung besser erschließen

  • Prämien für Öko-Regelungen mit Ökoprämien
    verrechnen

75.

Plenum
14.12.21
Drs.
8/458

Antrag "Bodenspekulation eindämmen - Anteilskäufe (Share Deals) an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen regulieren"

Am 14.12.2021 überwiesen in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.

An 15.12.2022 im Plenum von der Koalition (SPD, FDP, CDU) abgelehnt
in der Beschlussempfehlung Drs. 8/1984.

Der Bündnisgrüne Ursprungsantrag hatte das Ziel, eine Gesetzeslücke im Bodenverkehrsrecht zu schließen, indem mit einem Landesgesetz Anteilskäufe (Share-Deals) an Unternehmen mit Landwirtschaftlichen Flächen reguliert werden sollen.

Während es für den direkten Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken ein Grundstückverkehrsgesetz gibt, das diese Kaufgeschäfte reguliert und einschränkt, gibt es keine analoge gesetzliche Regelung für den Anteils-Kauf an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen.

Wenn sich jemand in ein Unternehmen einkauft, wird damit mittelbar
landwirtschaftlicher Boden bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche erworben, ohne dass es eine behördliche Genehmigung und Erfassung gibt. Es gibt keinerlei Transparenz und nicht einmal einen Eintrag ins Grundbuch über die Beteiligung.

Die nun beschlossene Beschlussempfehlung der Koalition (CDU, SPD, FDP) folgt der Rechtsauffassung, dass nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz für Anteilskäufe habe. Dabei hatte die damalige Arbeitsgruppe "Daldrup (CDU)/Barth (SPD)/Frederking (Grüne)" in der 7. Legislatur genau das Gegenteil
recherchiert. Von mehreren Seiten - u.a. mit Bezug zu Art. 74 Nr. 18 GG - wurde bestätigt, dass Sachsen-Anhalt sehr wohl die Gesetzgebungskompetenz für Share Deals hat.

   

Koalitions-Anträge 7. Legislaturperiode für meine Fachgebiete von 2016 bis 2021 unter Regierungsbeteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

74.

Plenum
22.04.2021
Drucksache
7/7550

Beschlussempfehlung "Wirtschafts- und Sozialpartner stärken - Kompetenzzentrum erhalten"

Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/7649

73.

Plenum
22.04.2021
Drucksache
7/7547

Beschlussempfehlung "Europa lebendig vermitteln ‐ Schüleraustausch ausbauen und verstetigen"

Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/7648

72.

Plenum
21.04.2021
Drucksache
7/7576

Untersuchungsbericht des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Wahlbetrug Stendal"

Das Sondervotum und die Bewertung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Sie als laufende Zählung im pdf-Dokument auf den Seiten 223 bis 252

71.

Plenum
21.04.2021
Drucksache
7/7493

Beschlussempfehlung "Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)"

Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Siehe Gesetzblatt vom 07.05.2021

70.

Plenum
13.03.2021
Drucksache
7/7419

Änderungsantrag "Freiwilliges Soziales Jahr in Sachsen‐Anhalt sichern"

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/7460

69.

Plenum
12.03.2020
Drucksache
7/7347

Beschlussempfehlung „Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall in der Bundesrepublik Deutschland"

Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/7458

68.

Plenum
12.03.2021
Drucksache
7/7348

Beschlussempfehlung "Ablehnung des Antrags der AfD bzgl Atommüllentlagerung"

Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt, der ursprüngliche Antrag also abgelehnt

67.

Plenum
11.03.2021
Drucksache
7/7354

Beschlussempfehlung "Sicherstellen eines funktionierenden Bodenmarktes in Sachsen-Anhalt"

Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/7451

66.

Plenum
19.11.2020
Drucksache
7/6804

Entwurf "Agrarstrukturgesetz (AGS)"

Überwiesen in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten

65.

Plenum 15.10.2020 Drucksache 7/6735

Änderungsantrag "Maßnahmen der Seuchenprävention vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest ergreifen"

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/6747

64.

Plenum
09.07.2020
Drucksache
7/6273

Aktuelle Debatte "Fleischproduktion auf Kosten von Mensch und Tier. Gute Arbeit und Tierwohl endlich auch im Bereich der Schlachtunternehmen umsetzen."

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird zum Thema eine Aktuelle Debatte durchgeführt. Beschlüsse werden nicht gefasst.

63.

Plenum
08.07.2020
Drucksache
7/6222

Beschlussempfehlung "Beteiligung des Haushaltsgesetzgebers bei der Verteilung von EU-Mitteln"

Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/6315

62.

Plenum
12.06.2020
Drucksache
7/6127

Antrag "Sichere Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau angehen"

Dem Antrag wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/6177

61.

Plenum 27.02.2020 Drucksache 7/5740

Beschlussempfehlung zum "Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag"

Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Siehe beschlossenes und verkündetes Gesetz >>>

60.

Plenum 27.02.2020 Drucksache 7/5636

Beschlussempfehlung: "Glyphosatausstieg vorbereiten"

Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/5817

59.  

Plenum 27.02.2020 Drucksache 7/5637

Beschlussempfehlung: "Landwirtschaft bei der Bewältigung der Folgender Dürre von 2018 und 2019 unterstützen und langfristig krisenfest machen"

Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/5818

58.

Plenum
30.01.2020
Drucksache
7/5542

Beschlussempfehlung: "Mitteldeutsches Revier im Strukturwandel stärken" 

Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/5585

57.

Plenum
24.05.2019
Drucksache
7/4382

Antrag "Wärmeenergie sparen - Landeshaushalt entlasten"

Dem Antrag wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/4433

56.

Plenum 01.03.2019 Drucksache 7/3989

Antrag auf Aktuelle Debatte "Ein starkes Europa packt den Klimaschutz an"

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird zum Thema eine Aktuelle Debatte durchgeführt. Beschlüsse werden nicht gefasst.   

55.

Plenum 22.11.2018 Drucksache 7/3585

Antrag (Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration): "Lebensmittelverschwendung eindämmen"

Der Beschlussempfehlung Drs. 7/3585 wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/3654.   

54.

Plenum 21.11.2018 Drucksache 7/3608

Antrag (Gesetzentwurf): "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz"

Der Antrag Drs. 7/3608 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Finanzen (mitberatend) überwiesen. Am 18.12.2018 wird nach der Beratung in allen beteiligten Ausschüssen die Beschlussempfehlung Drs. 7/3721 im Plenum beschlossen, wonach das Gesetz mit einigen Änderungen am 01.01.2019 und am 01.01.2021 in Kraft tritt.

53.

Plenum 25.10.2018 Drucksache 7/3515

Antrag: "Mehr erneuerbare Energien in und auf landeseigenen Gebäuden und Liegenschaften installieren und nutzen"

Der Antrag Drs. 7/3515 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen. Siehe Beschluss Drs. 7/3529. Und hier zur Beschlussrealisierung vom 08.01.2019 Drs. 7/3803.

52.

Plenum 30.08.2018 Drucksache 7/3110

Antrag (Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien: "Hände weg vom Öffentlichen Rundfunk"

Der Beschlussempfehlung Drs. 7/3110 wird zugestimmt. Siehe Beschluss Drs. 7/3320

51.

Plenum 21.06.2018 Drucksache 7/3057

Antrag: "Direktvermarktung stärken - Rahmenbedingungen verbessern"

Der Antrag Drs. 7/3057 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen. Siehe Beschluss Drs. 7/3089. Und hier zur Beschlussrealisierung vom 03.09.2018 Drs. 7/3330.

50.

Plenum 25.05.2018 Drucksache 7/2912

Antrag: "Neufassung der Heimmindestbauverordnung"

Der Antrag Drs. 7/2912 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen. Siehe Beschluss Drs. 7/2939. Und hier zur Beschlussrealisierung vom 19.07.2018 Drs. 7/3170.

49.

Plenum 25.05.2018 Drucksache 7/2911

Antrag: "Unwetterschäden beseitigen - Wälder für die Zukunft fit machen"

Der Antrag Drs. 7/2911 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

48.

Plenum 19.04.2018 Drucksache 7/2710

Antrag: "Forstwirtschaft in Sachsen-Anhalt unterstützen - Professionalisierung von Privat- und Körperschaftswald voranbringen"

Der Antrag Drs. 7/2710 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen. Siehe Beschluss Drs. 7/2770. Und hier zur Beschlussrealisierung vom 11.07.2018 Drs. 7/3159.

Pressemitteilung von Dorothea Frederking am 19.04.2018 zu diesem Thema >>>

47.

Plenum 19.04.2018 Drucksache 7/2711

Antrag: "Der nächsten Milchkrise wirksam begegnen"

Der Antrag Drs. 7/2711 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen.Siehe Beschluss Drs. 7/2767. Und hier zur Beschlussrealisierung vom 19.06.2018 Drs. 7/3048.

Pressemitteilung von Dorothea Frederking am 19.04.2018 zu diesem Thema >>>

46.

Plenum 19.04.2018 Drucksache 7/2713

Antrag: "Wertschöpfungsstrategien für den ländlichen Raum"

Der Antrag Drs. 7/2713 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen. Siehe Beschluss Drs. 7/2766. Und hier zur Beschlussrealisierung vom 26.06.2018 Drs. 7/3103.

45.

Plenum 09.03.2018 Drucksache 7/2575

Antrag: "Afrikanische Schweinepest (ASP) - Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt zur Prävention und Vorbereitung auf einen möglichen Seuchenfall intensivieren"

Der Antrag Drs. 7/2575 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen. Siehe Beschluss Drs. 7/2601. Und hier zur Beschlussrealisierung vom 15.05.2018 Drs. 7/2845.

44.

Plenum 09.03.2018 Drucksache 7/2574

Antrag: "Kohäsionspolitik als wichtigste Investitionspolitik der EU erhalten"

Der Antrag Drs. 7/2574 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen. Siehe Beschluss Drs. 7/2599. Und hier zur Beschlussrealisierung vom 08.05.2018 Drs. 7/2830.

43.

Plenum 26.01.2018 Drucksache 7/2376

Antrag Rundfunkgebühren: "Beitragsstabilität sichern - Finanzbudget muss ausreichen"

Der Antrag Drs. 7/2376 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen. Siehe Beschluss Drs. 7/2400. Und hier zur Beschlussrealisierung vom 27.03.2018 Drs. 7/2659.

42.

Plenum 20.12.2017 Drucksache 7/2214

Antrag: "Präventive Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest verstärken"

Der Antrag Drs. 7/2214 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen. Beschluss Drs. 7/2244. Berichterstattung zur Umsetzung des Beschlusses erfolgt durch die Landesregierung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 14.02.2018. Und hier zur Beschlussrealisierung vom 08.03.2018 Drs. 7/2583.

Pressemitteilung von Dorothea Frederking am 20.12.2017 zu diesem Thema >>>

41.

Plenum 24.11.2017 Drucksache 7/2127

Antrag: "Leitlinien für Entwicklungszusammenarbeit weiter entwickeln"

Der Antrag Drs. 7/2127 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen. Beschluss Drs. 7/2146. Und hier zur Beschlussrealisierung vom 26.01.2018 Drs. 7/2387.

Pressemitteilung von Dorothea Frederking am 24.11.2017 zu diesem Thema >>>

40.

Plenum 27.10.2017 Drucksache 7/2029

Antrag: "Lösung zur abschließenden Stilllegung der 'Bohrschlammdeponie Brüchau' - weitere Schritte"

Der Antrag Drs. 7/2029 von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beschlossen. Beschluss Drs. 7/2045. Beschlussrealisierung Drs. 7/2307.

Pressemitteilung von Dorothea Frederking am 27.10.2017 zu diesem Thema >>>

39.

Plenum 20.06.2017 und am 29.09.2017 Drucksache 7/1540

Antrag: "Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Landesentwicklung" (Vereinfachung beim Repowering von Windenergieanlagen durch Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes)

Gesetzentwurf von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1540 und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr Drs. 7/1828. Der Beschlussempfehlung wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

Gesetz vom 30.10.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 20 08.11.2017 S. 203.

Pressemitteilung von Dorothea Frederking am 29.09.2017 zu diesem Thema >>>

38.

Plenum 04.05.2017 Drucksache 7/1351

Antrag: "Lösung zur abschließenden Stilllegung der „Bohrschlammdeponie Brüchau"

Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/1351 und Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/1354. Den Punkten 2 und 3 des Änderungsantrages wird zugestimmt. Der Antrag wird in der so geänderten Fassung beschlossen.Beschluss Drs. 7/1364. Beschlussrealisierung Drs. 7/1651.

Pressemitteilung von Dorothea Frederking am 04.05.2017 zu diesem Thema >>>

37.

Plenum 07.04.2017 Drucksache 6/1216

Antrag: "Auswertung der Geflügelpest in Sachsen-Anhalt"

Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1216 wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/1243.Und hier zur Beschlussrealisierung vom 24.05.2017 Drs. 7/1422.

36.

Plenum 03.03.2017 Drucksache 6/1087

Antrag: "Erhalt des Pferdesportstandorts Prussendorf"

Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1087. Der Antrag wird beschlossen. Der Antrag wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/1109.

35.

Plenum 02.03.2017 Drucksache 6/1050

Antrag: "Ostdeutschland be Netzentgelten entlasten"

Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/1050. Der Antrag wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/1098. Beschlussrealisierung Drs. 7/1371.

Pressemitteilung von Dorothea Frederking am 02.03.2017 zu diesem Thema >>>

34.

Plenum 14.12.2016 Drucksache 6/743

Antrag: "Rundfunkbeiträge stabil halten - MDR Staatsvertrag novellieren"

Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE Drs. 7/697 wird bei Einbeziehung der Änderung durch die Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/743 zugestimmt. Beschluss Drs. 7/764. Beschlussrealisierung Drs. 7/835.

33.

Plenum
08.12.2016
Drucksache
7/716

Aktuelle Debatte "Tierschutz stärken - Tierleid verhindern"

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird zum Thema eine Aktuelle Debatte durchgeführt.
Beschlüsse werden nicht gefasst.

32.

Plenum 24.11.2016 Drucksache 6/640

Antrag: "Evaluierung des Personalbedarfs im Forstbereich"

Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/640. Der Antrag wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/664. Beschlussrealisierung Drs. 7/998.

31.

Plenum 30.09.2016 Drucksache 6/382

Antrag: "Netzausbau zukunftsfähig und gerecht gestalten"

Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/382. Dem Antrag wird zugestimmt. Beschluss 7/433. Beschlussrealisierung Drs. 7/586.

Pressemitteilung von Dorothea Frederking am 30.09.2016 zu diesem Thema >>>

30.

Plenum 29.09.2016 Drucksache 6/331

Antrag: "Repowering von Windenergieanlagen erleichtern"

Antrag der Fraktionen CDU, SPD & BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 7/331. Der Antrag wird beschlossen. Beschluss Drs. 7/426. Beschlussrealisierung Drs. 7/726.

Pressemitteilung von Dorothea Frederking am 29.09.2016 zu diesem Thema >>>

Meine Anträge in der 6. Legislaturperiode von 2011 bis 2016 ohne Regierungsbeteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

29.

Plenum 28.01.2016 Drucksache 6/4726

Antrag: "Schrittweisen Ausstieg aus dem Kürzen des Ringelschwanzes beim Schwein in Sachsen-Anhalt einleiten"

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. 6/4726. Dazu gibt es einen Änderungsantrag von CDU und SPD Drs. 6/4766. Der geänderte Antrag wird beschlossen. Beschluss Drs. 6/4782. Beschlussrealisierung Drs. 6/4882.

Pressemitteilung von Dorothea Frederking am 24.01.2016 zu diesem Thema >>>

28.

Plenum 14.10.2015 Drucksache 6/4413

Antrag: "Putenhaltung mit höheren Standards und verbindlichen Regeln verbessern"

Im Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, den Bundesratsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen in der Drucksache 311/15 zu unterstützen. Damit fordern wir zum einem höhere Standards für die Haltung von Mastputen unter Berücksichtigung ihrer arteigenen Verhaltungsweisen und Bedürfnisse. 

Zum anderen fordern wir, dass die Haltungsbedingungen von Mastputen verbindlich in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verbrieft werden. Das ist heute für Puten nicht der Fall.

Die meisten Mastputen werden in Intensivhaltungen mit hoher Rationalität und mangelhafter Berücksichtigung der tiereigenen Bedürfnisse  gemästet. Es kommt zu Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere, die durch eine Kombination aus Überzüchtung und unzureichenden Haltungsbedingungen entstehen. Daraus resultieren für die Tiere eine Vielzahl von Belastungen, wie etwa Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Skelettsystems und auch Atemwegserkrankungen.

Zentrale Punkte zur Verbesserung der Putenhaltung sind:

  • Mehr Platz im Stall, um den Tieren Raum für ihr tiergerechtes Bewegungs- und Ruheverhalten zu geben.

  • Bessere Beschäftigung über organisches Beschäftigungsmaterial wie Luzerneheu oder Grasheu. Damit wird gleichzeitig der Magen-Darmtrakt durch die Aufnahme von mehr Ballaststoffen stabilisiert.

  • Einführung von Tierschutzindikatoren mit dem Ziel, dass behördliche Befunde am Schlachttier Konsequenzen für den konkreten Betrieb haben müssen. Werden z.B. verstärkt Lungenentzündungen festgestellt, dann könnte die richtige Einstellung der Lüftungsanlage zur Auflage gemacht werden.  

Die Vorschläge von Nordrhein-Westfalen zur Anhebung der Haltungsstandards und ihrer rechtsverbindlichen Verankerung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss Sachsen-Anhalt deshalb im Bundesrat unterstützen. Das würde dazu führen, dass die Tiere ihre arteigenen Verhaltensweisen besser ausleben können und ihr Gesundheitszustand verbessert wird. Neben mehr Tiergerechtigkeit ist mit Vorteilen wie weniger Arzneimitteln und weniger Tierverlusten zu rechnen. 

Ergebnis unserer Initiative

Die Regierungsfraktionen aus CDU und SPD formulierten aufgrund unserer Initiative einen Alternativantrag, der die bündnisgrüne Intention aufgriff und mehr Tierschutz für die Puten und verbindliche Regelungen für Puten in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fordert. Der Alternativantrag wurde beschlossen. (Drs. 6/4477 im Anhang) Allerdings wollen CDU und SPD noch auf wissenschaftlich und fachlich fundierte Erkenntnisse warten, obwohl diese schon vorliegen, denn gerade das Land NRW hatte bereits Studien erstellen lassen und Pilotprojekte durchgeführt.

Hintergrund zur Putenhaltung Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt haben wir allein 38 Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen und den Schwellenwert von 15.000 Truthühnern pro Anlage überschreiten. Üblich sind hierzulande Anlagen in der Größenordnung von 20.000, 30.000, 40.000 und selbst über 50.000 Tierplätzen. Wir haben es hier also mit einem bedeutenden Wirtschaftszweig der Nutztierhaltung zu tun.

27.

Plenum 02.07.2015 Drucksache 6/4194

Antrag: "Kein Flickenteppich in Deutschland beim Gentechnik-Ausstieg"

Grüner Erfolg: Auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Landtag von Sachsen-Anhalt am 2. Juli 2015 für ein nationales Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen. Die Landesregierung ist nun beauftragt, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen.

Der Alternativantrag der Regierungsfraktionen folgte im Wesentlichen den Forderungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 

Mehrfach setzte die Grüne Landtagsfraktion in den letzten Jahren das Thema Agrogentechnik auf die Tagesordnung des Landtags. Noch im Februar 2014 warf uns der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Daldrup, bei diesem Thema Bedrohungsrhetorik vor. Knapp 1 ½ Jahre später die 180-Grad-Wende und die CDU stimmte mit uns Grünen.

Dazu Dorothea Frederking: „Niemand will Gentechnik auf dem Acker und auf dem Teller. Der Beschluss ist ein klares Signal für mehr VerbraucherInnenschutz. Gentechnikfreiheit ist auch ein Standortfaktor, weil Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft keine Einbußen durch Verunreinigungen fürchten müssen."

Mehr zum Hintergrund des Antrages in der Pressemitteilung vom 08.07.2015 >>>

26.

Plenum 04.06.2015 Drucksache 6/4052

Antrag: "Dem Tierschutz Geltung verschaffen"

Das bisherige System der Tierschutzkontrollen durch Veterinärbehörden der Landkreise hat bisher versagt hat. Die Ursachen sind bekannt:

  • chronische Unterbesetzung

  • Unkontrollierbarkeit von sehr großen Anlagen

  • mangelndes Problembewusstsein für tierschutzrechtliche Verstöße

  • ungleiches Kräfteverhältnis zwischen Behörden und solchen Tierhaltern, die immer eine Schar von Anwälten bei sich haben

Deshalb fordert die bündnisgrüne Fraktion vollumfängliche und grundsätzlich unangekündigte Kontrollen, die den Tierschutz in der Praxis auch wirksam durchsetzen.

Das dafür erforderliche Kontrollpersonal soll über kostendeckende Gebühren finanziert werden, vergleichbar mit den TÜV-Gebühren beim Auto. Gewerbsmäßige Tierhalter, die mit ihren Tieren Geld verdienen, sollen für tierschutzrechtliche Kontrollen bezahlen.

Weiterhin soll erreicht werden, dass eine bessere Koordinierung der Kontrollbehörden untereinander stattfindet. So können sie bei einem Tierhalter mit Anlagen in mehreren Landkreisen systematische Tierquälereien besser erkennen und zielgerichtet Untersuchungskriterien vorgeben.

Da das Personal in den Tierhaltungen oft nicht ausreichend qualifiziert ist, fordert die Frakion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch hier Änderungen. Rechtsverbindliche Personalschlüssel in Abhängigkeit von Art und Anzahl der Tiere einschließlich der Qualifikationsanforderungen sollen die erforderliche Fachlichkeit sicherstellen.

Der Antrag der Fraktion wurde bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE mit den Stimmen der CDU/SPD-Regierungskoalition abgelehnt. Wir lassen aber nicht locker und bleiben dran am Thema.

Mehr zum Hintergrund des Antrages in der Pressemitteilung vom 03.06.2015 >>>

25.

Plenum 25.04.2015 Drucksache 6/4005

Alternativantrag: "Die Energiewende verlässlich und gerecht weiter gestalten"

Dazu Dorothea Frederking am 25.04.2015:

Für den Klimaschutz kämpft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ganzem Herzblut. Aus diesem Grund ist für uns der Einstieg in den Ausstieg der Braunkohlekraftwerke unverzichtbar. Dieser Ausstieg muss schrittweise, planungssicher und sozialverträglich erfolgen. Wir brauchen dazu jetzt eine klare Zielvorstellung.

Drei Punkte sind für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dabei von zentraler Bedeutung:

  • Die Landesregierung soll die Vorhaben des Bundeswirtschaftsministers zur Senkung des CO2-Emissionen unterstützen. „Instrumente wie die von Sigmar Gabriel vorgeschlagene Klimaabgabe sind der richtige Weg, weil es der Einstieg in den schrittweisen Ausstieg ist", betont Frederking.

  • Der Emissionshandel muss wiederbelebt werden. Die Landesregierung soll sich dafür auf Bundes- und EU-Ebene einsetzen.

  • Einführung von strengen Grenzwerten für die gesundheitsgefährdenden Quecksilberemissionen.

24.

Plenum 30.01.2015

Drucksache 6/3777

Antrag: "Tierfabriken stoppen und Landwirtschaft schützen"

Der Antrag „Tierhaltung stoppen und Landwirtschaft schützen" unserer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde im Landtag von Sachsen-Anhalt heiß diskutiert und in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.

Dorothea Frederking am 30.01.2015: "Es ist eine Mär von Agrarlobbyisten, dass Größe von Tierhaltungsanlagen keine Rolle beim Tierschutz spielt. Die Praxis beweist das Gegenteil und der Fall Straathof ist nur ein Beispiel dafür. Deshalb haben wir in unserem Antrag bessere Tierhaltungsbedingungen, Obergrenzen für Tierhaltungsanlagen und eine flächenbezogene Begrenzung der Tierdichte gefordert."

23.

Plenum 19.09.2014 Drucksache 6/3423

Antrag: "Sachsen-Anhalts Legehennenbetriebe auf den bundesweiten Ausstieg aus dem Schnabelkürzen ab dem Jahr 2017 vorbereiten"

Dazu Dorothea Frederking am 24.11.2014:

"Am 19. September 2014 brachte ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag Drucksache 6/3423 ins Plenum ein.

Anfang 2017 will der Handel deutschlandweit nur noch Eier von schnabelunbehandelten Hennen anbieten. Das routinemäßige, schmerzhafte Abschneiden des Schnabels der Tiere soll dann endlich ein Ende haben. Damit auch die sachsen-anhaltischen Legehennenbetriebe ihre Eier weiterhin absetzen können, müssten sie ab diesem Zeitpunkt nur noch Hennen mit unversehrtem Schnabel einstallen und die Haltungsbedingungen so anpassen, dass es nicht mehr zu Federpicken und Kannibalismus kommt. Lösungen gibt es schon.

Es ist zwar gut, dass das Plenum dem bündnisgrünen Vorschlag zum Ausstieg aus dem Schnabelkürzen gefolgt ist. Doch leider fehlt im Beschluss (Drucksache 6/3450, siehe Anlage) ein konkreter Zeitpunkt. Auch eine von uns Grünen geforderte Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Betriebe wurde abgelehnt. Damit lassen CDU, SPD und Landesregierung die Betriebe im Regen stehen. So steht zu befürchten, dass die sachsen-anhaltischen Eierproduzenten den Anschluss verlieren, falls sie ab 2017 die Anforderungen des Handels nicht erfüllen können.

Im November 2014 zeigt sich, dass der Handel nicht mehr abwarten will und prescht vor. Bereits 2015 werden EDEKA und REWE nur noch Eier anbieten, die von Hennen mit nicht-gekürztem Schnabel gelegt wurden. Die Eier stammen von niedersächsischen Modellbetrieben. Damit schafft der Handel Tatsachen. Der Artikel in der Volksstimme vom 24.11.2014 zzgl. Kommentar von Matthias Stoffregen gibt dem Vorstoß der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN recht, die Betriebe auf den Ausstieg aus dem Schnabelkürzen vorzubereiten.

Es ist großartig, dass der Handel endlich etwas für den Tierschutz tun will, indem er teurere Eier von Hennen mit unversehrtem Schnabel anbieten wird. Tierschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Das ruinöse Preisdumping der Supermärkte wird mit diesem Schritt endlich unterbrochen. Ein höherer Aufwand bei den Legehennenbetrieben muss bezahlt werden. Die Menschen werden für faire Produkte auch faire Preise akzeptieren. Es ist grob fahrlässig, dass Sachsen-Anhalts Landesregierung hier hinterher hinkt."

22.

Plenum 17.07.2014 Drucksache 6/3259

Antrag: "Tierquälerische Haltungsbedingungen für Sauen beenden und Ferkeltöten ver-bieten"

Dazu Dorothea Frederking am 21.07.2014:

"Gemäß der Forderungen und Vorschläge der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Landtag am 17.07.2014 beschlossen, dass die schlimmsten tierquälerischen Haltungsbedingungen für Sauen und Ferkel beendet werden. Kastenstände in den Deckzentren von Schweinezuchtanlagen werden breiter und Sauen dürfen dort maximal vier Wochen ununterbrochen gehalten werden. Weiterhin wird es Erprobungen von anderen Haltungssystemen geben, sodass Kastenstände perspektivisch nicht mehr zum Einsatz kommen. Das Landwirtschaftsministerium sagte zu, Regelungen wie in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu erlassen, die ein Ferkeltöten aus wirtschaftlichen Gründen verbieten und die zulässigen Verfahren zur Betäubung und Tötung von Ferkeln vorgeben.


Aufgrund unserer Initiative sind nun endlich und erstmalig Verbesserungen in Schweinezuchtanlagen in Sicht.


Es ist gut, dass der gesamte Landtag (siehe Alternativantrag von CDU/SPD im Anhang) und auch das Landwirtschaftsministerium die Grünen Vorschläge als berechtigt beurteilt haben und diesen folgen konnten. Endlich bewegt sich etwas zum Schutz der Tiere. Das sind wir unseren Mitgeschöpfen schuldig. Auch Tiere haben ein Recht auf ein Leben ohne Schmerzen und Leiden. Nicht zuletzt tragen die durch die Medien verbreiteten Bilder von tierschutzwidrigen Zuständen in den Ställen dazu bei, dass Politik und Behörden zum Handeln gezwungen werden.


In manchen Ställen ist das Tierleid unendlich groß. Sauen müssen dort lange eingequetscht in Metallkäfigen, den sogenannten Kastenständen, ausharren. Schwächere, aber durchaus lebensfähige Ferkel werden einfach brutal durch Aufschlagen getötet, wenn die Muttersau mehr Ferkel bekommen hat, als sie ernähren kann. Und leider sind hoch gezüchtete Sauen mit großen Würfen inzwischen der Regelfall.

Die Grünen Forderungen zu den Kastenständen wurde beschlossen. Siehe Beschluss Drs. 6/3298 (Punkt 2b)"

21.

Plenum 15.05.2014 Drucksache 6/3060

Antrag: Antrag „Für eine positive Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eintreten und dessen Leistungskraft für Sachsen-Anhalt nutzen"

Dazu Dorothea Frederking am 15.05.2014:

"Um der Landesregierung für die Bundesratssitzung zur EEG-Novellierung am 23.05.2014 noch wichtige Punkte mitzugeben, habe ich in der Landtagssitzung am 15.05.2014 für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Antrag eingebracht.

Hintergrund: Mit den vorliegenden Vorschlägen der Bundesregierung zum EEG ist die Energiewende hin zu 100% Erneuerbaren Energien in Gefahr.

Das Herzstück der Energiewende ist das erfolgreiche EEG. Es muss klug weiterentwickelt werden, sodass eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien schnell erreicht werden kann. Korridore und Deckel müssen weg, damit der forcierte Ausbau der regenerativen Energien möglich wird. Der Klimaschutz muss in den Mittelpunkt gerückt werden und die Kosten sowie die Gewinne der Energiewende sind fair zu verteilen. Die Energieversorgung der Zukunft muss dezentral, demokratisch und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Das kann eine große Chance werden. Weitere Erläuterungen befinden sich im Antrag selbst."

Der gefasste Beschluss (Drs. 6/3108) kam aufgrund des Alternativantrages Drs. 6/3095 zustande.

20.

Plenum 27.03.2014 Drucksache 6/2908

Antrag: Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen - verpflichtende Kennzeichnung von Agrogentechnik in Lebensmitteln

Dazu Dorothea Frederking am 27.03.2014:

"Unser Ziel ist, dass alle Lebensmittel, die auf der Grundlage von Agro-Gentechnik produziert wurden, verbindlich und eindeutig mit dem Hinweis auf eine gentechnische Veränderung gekennzeichnet werden. Wir wollen Transparenz und Wahlfreiheit für die VerbraucherInnen beim Kauf ihrer Lebensmittel. Die VerbraucherInnen müssen bei ihrer Einkaufsentscheidung die Chance haben, sich bewusst gegen Agro-Gentechnik aussprechen zu können.

Voraussichtlich noch im Mai 2014 soll auf EU-Ebene mit der Novellierung der EU-Honigrichtlinie eine Regelung geschaffen werden, dass Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht gekennzeichnet werden muss. Wir fordern stattdessen mit dem Antrag, dass Pollen - wie auch bereits im Jahr 2011 vom EuGH entschieden - wie eine Zutat gewertet wird und damit der Honig die gentechnische Veränderung ausweisen muss. Dies ist auch im Sinne der Imkereien, die so ihren tatsächlich gentechnikfreien unverfälschten Honig besser vermarkten können. Obwohl sich CDU und SPD in der Abstimmung nicht der grünen Forderung angeschlossen haben, will Ministerpräsident Haseloff der Kanzlerin beim Treffen in Salzwedel unseren grünen Vorschlag unterbreiten. Ich bin gespannt, ob uns Frau Merkel für dieses Anliegen ein Ohr gewährt ...

Zur Zeit müssen Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, keinen Hinweis auf die Herstellung mit Genfutter enthalten. Auch hier fordern wir eine verbindliche Kennzeichnung. Bei diesem Punkt konnte der gesamte Landtag mitgehen und wir haben das Versprechen, dass Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag im April 2014 in den Bundesrat einbringen wird. An dieser Stelle können wir einen grünen Erfolg hinsichtlich unserer Forderung nach umfassender Verbraucherinformation verbuchen. Hier zum Beschluss Drs. 6/2974 des Landtages vom 27.03.2014."

19.

Plenum 28.02.2014 Drucksache 6/2838

Alternativantrag: Sachsen-Anhalts Landwirtschaft vor Agrogentechnik schützen

Dazu Dorothea Frederking am 28.02.2014:

"Anlässlich der durch die EU-Kommission drohenden Zulassung des gentechnisch veränderten Maises 1507 haben wir am 28.02.2014 im Landtag das Thema "Sachsen-Anhalts Landwirtschaft vor Agro-Gentechnik schützen" (siehe Altermativantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) diskutiert.

Unser Ziel: Verhinderung von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Sachsen-Anhalts Äckern: für die Menschen, für die Umwelt und nicht zuletzt für die Land- und Lebensmittelwirtschaft, die Einbußen bei Verunreinigungen mit GVO befürchten müssen.

Die Vorschläge in unserem Antrag sind wie ein dreilagiges Sicherheits-Netz:

1.) die Zulassung auf EU-Ebene verhindern - dazu Prüfung des bisherigen Zulassungsverfahrens

2.) wenn das nichts wird, dann muss ein nationales Anbauverbot nach der Schutzklausel der EU-Freisetzungsrichtlinie greifen - dazu müssen jetzt schon entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben werden, die die Auswirkungen auf die menschl. Gesundheit oder die Umwelt untersuchen

3.) und wenn auch das nicht greifen sollte, dann muss der Anbau faktisch so gestaltet werden, dass er eingeschränkt wird - z.B. durch Erweiterung der bestehenden Koexistenzregelungen durch Abstandsvorgaben zu Bienenstöcken.

Ein nationales Anbauverbot kann nur das letzte Mittel sein. Denn damit einsteht innerhalb der EU ein Flickenteppich - Pollen und Insekten machen aber an Grenzen nicht halt. Nichtsdestotrotz halten wir es für erforderlich, wenn die sogenannte Opt-Out-Lösung auf EU-Ebene rechtssicher gemacht wird und den Mitgliedstaaten in Zukunft mehr Gründe - z.B. aufgrund von sozioökonomischen Interessen - für ein Gentechnikanbauverbot zur Verfügung stellt.

Die beiden Anträge von Grünen und Linken wurden in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) sowie in die Ausschüsse für Umwelt und für Arbeit und Soziales (mitberatend) überwiesen."

18.

Plenum 27.02.2014 Drucksache 6/2836

Änderungsantrag: Ausbau der Übertragungsnetze voranbringen

Dazu Dorothea Frederking am 27.02.2014:

"Der Antrag (Drucksache 6/2824) wurde von den Koalitionsfraktionen in den Landtag eingebracht und ist aus Perspektive von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN inhaltlich zu undifferenziert. Von daher haben wir auch unseren Änderungsantrag gestellt, der allerdings nicht angenommen wurde.

Wir Grünen mahnen eine besondere Sorgfalt bei den Entscheidungen zum Ausbau der Stromnetze an. Die Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung, HGÜ, von Bad Lauchstädt nach Meitingen darf nicht der Türöffner für eine langfristige Verstetigung der klimaschädlichen Braunkohleverstromung und schon gar nicht für den Neubau von Kohlekraftwerken werden. Die vorliegenden Gutachten mit unterschiedlichen Einschätzungen zur Notwendigkeit dieser Trasse müssen aus diesem Grund noch einmal unabhängig geprüft werden. Gerade bei einem komplexen und brisanten Thema wie dem Netzausbau ist weder bayerischer Populismus noch eine unreflektierte Reaktion darauf angemessen. Eine Debatte mit einfachen schwarz-weiß-Positionen führt uns an dieser Stelle nicht weiter."

17.

Plenum 27.02.2014 Drucksache 6/2802

Antrag: Energieverbrauch im Landtag und den Landesliegenschaften durch nicht-investive Maßnahmen senken

Dazu Dorothea Frederking am 27.02.2014:

"Diesen Antrag brachten wir ein, um das Thema Energieeinsparung in den öffentlichen Liegenschaften endlich ernsthaft auf die Agenda zu setzen.

So hat die Landesregierung bei den landeseigenen Liegenschaften einen direkten Einfluss und kann eine Vorbildfunktion übernehmen.

Selbst nicht-investive Maßnahmen bei der Heizwärmeversorgung und beim Stromverbrauch können ohne großen Aufwand beachtliche Einsparungen nach sich ziehen. Dabei geht auch um Einsparpotentiale von mehreren Millionen Euro.

Die im Antrag aufgeführten Maßnahmen sind als erster Schritt und Anstoß für ein zukünftiges Energiemanagement in Landesliegenschaften zu verstehen, welches perspektivisch auch gering- und höher-investive Maßnahmen umfassen muss.

Einige zentrale Inhalte unseres Antrags wurden durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen übernommen, sodass die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) zeitnah mit Aktivitäten beginnen kann.

Die Regierungsfraktionen veranlassten sich durch unseren Antrag zur Einbringung eines Änderungsantrages (Drucksache 6/2846). Unser Antrag würde mit dieser Änderung angenommen."

16.

Plenum 18.10.2013 Drucksache 6/2473

Antrag: Landesenergiekonzept zum wirksamen Klimaschutzinstrument überarbeiten

Dazu Dorothea Frederking am 18.10.2013:

"Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat im Juli 2013 ihr Energiekonzept bis 2030 im Entwurf vorgelegt und dieses im September in einer öffentlichen Anhörung debattiert. Leider ist dieses Papier - wie von etlichen Akteuren angemerkt - völlig unzureichend. Das Konzept setzt immer noch auf die Weiterführung der Kohleverstromung nach dem Jahr 2030. Zusammen mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien werden wir dadurch in Zukunft noch weiter steigende Stromüberschüsse haben. Schon jetzt exportiert unser Bundesland 45% des hier erzeugten Stromes. Von daher ist die Braunkohle nicht erforderlich und aus Klima- und Landschaftsschutzgründen abzulehnen. Ein jährlicher Anstieg der Emissionen von 0,6% pro Kopf - wie im Entwurf des Konzeptes prognostiziert, ist trotz Bevölkerungsrückgang inakzeptabel.

Kein neuer Braunkohletagebau: weder für ein neues Kraftwerk noch für den Export nach Tschechien und zum neuen Mibrag-Kraftwerk Buschhaus (bei Helmstedt).

Stattdessen: regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze durch Erneuerbare Energien, Energienetzausbau, Anwendung von Energiespeichern und Erschließung von Lastmanagementpotenzialen.

Aus diesem Grund habe ich für meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 18.10.2013 den Antrag Drs. 6/2473 in den Landtag eingebracht. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, das Konzept grundlegend zu überarbeiten. Der Antrag wurde in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft (federführend) sowie in den Ausschuss für Umwelt (mitberatend) überwiesen. Erste Beratung im Wirtschaftsausschuss ist am 28.11.2013 vorgesehen."

15.

Plenum 13.09.2013 Drucksache 6/2393

Antrag: Energiewende mit Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger

Dazu Dorothea Frederking am 13.09.2013:

"Energiewende in BürgerInnenhand ist eine große Chance für die regionale Wertschöpfung und fördert die Akzeptanz der BürgerInnen für die Erneuerbaren-Energien-Anlagen vor Ort. In Sachsen-Anhalt müssen die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für BürgerInnen und regionale Unternehmen verbessert werden.

Aus diesem Grund habe ich am 13.09.2013 für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag Drs. 6/2393 in den Landtag eingebracht. Zinsverbilligungen, Schulungen kommunaler VertreterInnen und HandwerkerInnen und Vergabebedingungen bei landeseigenen Flächen sollen helfen, dass BürgerInnen an Energiewendemaßnahmen besser teilhaben und selber von der Energiewende profitieren können. Unser Antrag wurde nach hitziger Debatte geändert beschlossen, und zwar durch den Änderungsantrag Drs. 6/2416 bei inhaltlicher Übernahme des Änderungsantrages Drs. 6/2425."

14.

Plenum 21.06.2013 Drucksache 6/2184

Änderungsantrag: Grünbuch - Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030

Dazu Dorothea Frederking am 21.06.2013:

"Auf der Landtagssitzung am 21.06.2013 brachte ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Änderungsantrag Drs. 6/2184 zum Antrag Drs. 6/2143 neu der Fraktion DIE LINKE ein. Beide Anträge wurden abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 6/2189 von der Regierungsmehrheit aus CDU und SPD beschlossen."

13.

Plenum 20.06.2013 Drucksache 6/2181

Änderungsantrag: Reduzierung der Tiefe der Abstandsflächen bei Windenergieanlagen im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung

Dazu Dorothea Frederking am 20.06.2013:

"Auf der Landtagssitzung am 08.06.2012 brachte ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag Drs. 6/1146 zum Abbau von baurechtlichen Hürden bei der Nutzung erneuerbarer Energien ein. Der Antrag wurde in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Dies führte dazu, dass die Landesregierung einen eigenen Entwurf zur Novellierung der Landesbauordnung erarbeitete (Drs. 6/1805). Im Ausschuss verständigten sich die Regierungsfraktionen auf eine Beschlussempfehlung (Drs. 6/2131) zum diesem Regierungsentwurf. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war nicht bereit der Beschlussempfehlung in der vorliegenden Form zu folgen. Dorothea Frederking erarbeitete den Änderungsantrag Drs. 6/2181 zu dieser Beschlussempfehlung. Der Änderungsantrag beabsichtigte den § 6 Abs. 7 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu streichen. Ziel war die Reduzierung der Tiefe der Abstandsflächen bei Windenergieanlagen von 1H auf 0,4H. Der Bündnisgrüne Änderungsantrag wurde abgeleht und die Beschlussempfehlung des Ausschusses von den Regierungsfraktionen am 20.06.2013 im Landtag beschlossen. Durch den Beschluss zur Novellierung der Bauordnung wird der Zubau von Windenergieanlagen wird erschwert. Klimaschutz und Energiewende bleiben auf der Strecke."

 

 

 

12.

Plenum 21.03.2013 Drucksache 6/1882

Antrag: Bienenhaltung fördern

Dazu Dorothea Frederking am 21.03.2013:

"Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/1882) vom 13.03.2013 veranlasste die Regierungsfraktionen von CDU und SPD am 20.03.2013 zu einem eigenen Antrag (Drs. 6/1680) zur Förderung der Bienenhaltung. Der Bündnisgrüne Antrag wurde abgelehnt und der Antrag der Regierungsfraktionen beschlossen. Mit dem Landtagsbeschluss vom 21.03.2013 hat zwar auch die Landesregierung die Notwendigkeit zur attraktiveren Gestaltung der Biehenhaltung erkannt, lässt aber konkrete Handlungsansätze vermissen. Die Bündnisgrünen Maßnahmen sind leider gescheitert. Diese umfassten im Antrag u.a. Förderung von 200 Euro pro Bienenvolk und Jahr, Entschädigungen für Tierverluste, Gewährung der Kosten für Aufwendungen zur Unterstützung des Bienensachverständigen, attraktivere Gestaltung des bestehenden Blühstreifenprogramms, Hinwirkung auf ein EU-weites Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, die für Bienen gefährlich sind und Förderung des Anbaus von Eiweißpflanzen, alternative Pflanzen und Energieplanzen mit reichhaltiger Nektar- oder Pollenerzeugung/Zwischenfrüchte und Förderung von Insekten- und Bienenweiden."

11.

Plenum 22.02.2013 Drucksache 6/1798

Antrag: Ausstiegsprogramm "Agro-Gentechnik" für Sachsen-Anhalt

Dazu Dorothea Frederking am 22.02.2013:

"Im Jahr 2012 lagen alle Felder mit gentechnisch-veränderten Pflanzen (gv-Pflanzen) in der Bundesrepublik Deutschland im Land Sachsen-Anhalt. Im deutschlandweiten Standortregister sind mit Datum vom 29. Januar 2013 drei Anmeldungen zu finden, die ausschließlich auf Flächen in Sachsen-Anhalt vorgesehen sind. Kein Zufall, denn in Sachsen-Anhalt wurde seit Jahrzehnten trotz erheblicher Beden-ken und Ablehnung in der Mehrheit der Bevölkerung in diese Technologie investiert. Forschungseinrichtungen, Betriebe und sogar reine Lobbyverbände wurden mit hohen Summen gefördert - trotz wirtschaftlichem Misserfolg. Deshalb ist ein Ausstiegsprogramm „Agro-Gentechnik“ erforderlich - so wie es von anderen Bundesländern bereits eingeleitet wurde. Unser Antrag wurde nach hitziger Debatte abgelehnt."

10.

Plenum 13.12.2012 Drucksache 6/1701

Änderungsantrag: Für eine sozial gestaltete Energiewende

Im Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 6/1674) fehlten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestimmte erforderliche Vorschläge, um die Senkungspotenziale bei den Strompreisen voll auszuschöpfen. Aus diesem Grunde brachte Dorothea Frederking den Änderungsantrag Drs. 6/1701 auf der Landtagssitzung am 13.12.2012 ein. Sowohl der Antrag der Linksfraktion als auch der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft (federführend) sowie in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr und für Arbeit und Soziales (mitberatend) überwiesen.

9.

Plenum 15.11.2012 Drucksache 6/1571

Antrag: Landesgesetz zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz erarbeiten

Der gemeinsam zwischen Linksfraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgearbeiteter Antrag wurde am 15.11.2012 im Landtag von Dorothea Frederking vorstellt. "Ein Ausschluss der unterirdischen CO2-Verpressung muss rechtssicher gemacht werden", heißt es im Antrag. Die Landesregierung soll deshalb von der so genannten Länderklausel nach § 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid vom 17. August 2012 (im weiteren Kohlendioxid-Speicherungsgesetz genannt) Gebrauch machen und dem Landtag ein Landesgesetz zuleiten. Der Antrag wurde in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft (federführend) sowie in die Ausschüsse für Umwelt, für Landesentwicklung und Verkehr und für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.

8.

Plenum 12.07.2012 Drucksache 6/1252

Antrag: Speichertechniken für Erneuerbare Energien voranbringen

Behandlung des Antrages auf der Landtagssitzung am 12.07.2012

7.

Plenum 08.06.2012 Drucksache 6/1146

Antrag: Bauordnungsrechtliche Hürden bei der Nutzung erneuerbarer Energien abbauen

Unser Antrag wurde in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Dort wird sich Dorothea Frederking weiter für den Abbau von Hürden und Vorschriften einsetzen, in der Hoffnung, dass die Regierung doch noch ein Einlenken haben wird.

6.

Plenum 26.04.2012 Drucksache 6/1061

Änderungsantrag: Nutztierhaltung tierschutzgerecht & umweltverträglich gestalten

Dazu Dorothea Frederking am 26.04.2012:

"Der Antrag der CDU und SPD Drs. 6/1026 zielte unter dem Deckmantelchen der artgerechten Tierhaltung nur darauf ab, Aktzeptanz für die großindustrielle Nutztierhaltung zu schaffen. Dies ist mit BÜNDNS 90/DIE GRÜNEN nicht zu machen. Daher entschieden wir uns für einen umfangreichen Änderungsantrag. Unser Antrag DS 6/1061 hat das Ziel den Auswüchsen der unnötigen und tierquälerischen industriellen Massentierhaltung - die unsere Landwirtschaft und immer mehr in den Verruf bringt - ein Ende zu setzen. Wir Grünen sind die einzige Partei im Landtag, die sich hier klar positioniert. Leider wurde unser Antrag abgelehnt. Aber wir bleiben dran und setzen die Regierung weiter unter Druck."

5.

Plenum 26.04.2012 Drucksache 6/1022

Antrag: Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung

Unsere Inititiative hat Alternativantrag DS 6/1055 der Regierungsfraktionen zur Folge, der beschlossen wurde.

4.    

Plenum 22.03.2012 Drucksache 6/912

Antrag: Landesenergieagentur für Sachsen-Anhalt

Unsere Initiative hat Änderungsantrag DS 6/946 der Regierungsfraktionen zur Folge, der beschlossen wurde.

3.

Plenum 24.02.2012 Drucksache 6/822

Antrag: Sachsen-Anhalt. Gentechnikfrei!

Antrag wird abgelehnt und Alternativantrag DS 6/834 der Regierungsfraktionen beschlossen.

2.

Plenum 20.01.2012 Drucksache 6/730

Antrag: Eiweißpflanzenanbau in Sachsen-Anhalt

Unsere Initiative hat Änderungsantrag DS 6/745 der Regierungsfraktionen zur Folge, der beschlossen wurde.

1.

Plenum 07.10.2011 Drucksache 6/446

Antrag: Vorsorge gegen Schlammfluten, für mehr Landschaftsschutz und Artenvielfalt, Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) ökologisch und sozial gestalten

Antrag abgelehnt - Alternativantrag DS 6/461 der Regierungsfraktionen beschlossen.

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