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Landtagssitzung am 21.11.2019 | TOP 17: Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt - Erste Beratung

Video Landtagsrede am 21.11.2019: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>> Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

21.11.19 –

Video Landtagsrede am 21.11.2019: Grüner Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>

Hier zur gesamten Debatte mit allen Redebeiträgen und Drucksache 7/5251 >>>

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Bereits 2010 hatte die damalige Landesregierung eine Novelle des Psychiatriegesetzes angekündigt. Als nichts passierte, hatte die grüne Landtagsfraktion vor ziemlich genau vier Jahren ihren elaborierten Gesetzentwurf zur Novellierung des Psychiatriegesetzes vorgelegt.

Verabschiedet worden ist dieser Entwurf nicht. Somit wartet die Fachwelt bis heute auf die dringende Modernisierung. Und das Warten der Fachwelt ist heute noch einmal angeheizt worden durch unseren Koalitionsvertrag, der auch zentrale Punkte des grünen Gesetzentwurfs aufgreift.

Heute liegt nun der Entwurf einer Novelle in der ersten Lesung vor. Das ist gut. Ich denke, als grüne Landtagsfraktion haben wir mit unseren Vorarbeiten für den nötigen Schub an dieser Stelle auch gesorgt.

(Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Wichtige Punkte für uns sind diese: Es wird endlich mehr Rechtssicherheit im Rahmen von Zwangsbehandlungen und Zwangsmaßnahmen geschaffen. Die entsprechenden Urteile des Bundesverfassungsgerichtes werden jetzt im Landesgesetz umgesetzt. Neu ist, dass mehr Voraussetzungen erfüllt sein müssen, zum Beispiel eine richterliche Anordnung.

Mit der Novelle wird der Grundstein für eine planvolle Strukturentwicklung vor Ort gelegt, die letztlich die Versorgung der Betroffenen verbessert, und ganz konkret - meine Vorredner sind darauf schon eingegangen - die Vorgabe pro Landkreis, einen gemeindepsychiatrischen Verbund zu gründen, in dem alle Akteure gemeinsam beraten, wie die Versorgung der Betroffenen vor Ort verbessert werden kann. Der Verbund soll dann jeweils eine hauptamtliche Psychiatriekoordinatorin oder einen Psychiatriekoordinator erhalten, bei der oder dem dann alle Fäden zusammenlaufen.

Die Rechte derer werden gestärkt, die aufgrund von psychischen Erkrankungen Einrichtungen sind, etwa durch die explizite Verankerung der Patientenverfügung im Psychiatriegesetz, um auch dort Rechtsicherheit zu schaffen.

Ich denke, uns stehen noch zahlreiche Debatten zum Gesetzentwurf bevor. Die Anhörung wird sicherlich umfangreich werden, denn schließlich sind viele Akteursgruppen betroffen. Es handelt sich ja um einen sensiblen Bereich, der unmittelbar in die Grundrechte einwirkt und der die Grundbedingungen und  bedürfnisse der menschlichen Existenz betrifft.

Wir sind jetzt auf einem guten Weg und diesen Weg werden wir auch in den kommenden Monaten weitergehen. Es ist sicherlich absehbar, dass an der einen oder anderen Stelle auch noch eine Verbesserung in das Gesetz eingebracht werden wird, wenn wir es dann in zweiter Lesung hier beraten werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

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