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Mit seinem heutigen Urteil hat der europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass auch neue Verfahren zur Veränderung des Erbgutes als Gentechnik im Sinne der europäischen Gentechnik-Richtlinie zählen. Dieses begrüßt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Es ist gut für die Menschen, die Landwirtschaft und die Lebensmittelwirtschaft, dass der EuGH neue Verfahren wie die mit der Genschere als gentechnische Veränderung einstuft. Pflanzen, die auf diese Art und Weise im Labor verändert werden, unterliegen damit in Zukunft einer strengen Regulierung und Kennzeichnung. Damit bleiben das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.“
Wenige Quadratmeter vor dem Haus, in dem wir zur Miete wohnen, habe ich bepflanzt. Selbst diese kleine Fläche vergrößert letztendlich wieder den Lebensraum für Schmetterlinge und weitere Insekten. Andere in unserer Straße haben Blumen-Samen an Baumscheiben ausgesät. Mit ‚Urban gardening‘ können die Menschen in den Städten etwas für die Artenvielfalt und die Verbesserung des Mikroklimas tun. Das sind kleine Beiträge, um die Ökosysteme wieder in Balance zu bringen.
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